Allgemeines

Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag zugunsten des Vereinskontos per Dauerauftrag oder Einzel-Überweisung zu entrichten. Neue Mitglieder werden mit dem Beitritt für das laufende Kalenderjahr beitragspflichtig. Eine Sonderregelung gilt für Beitritte im Zeitraum zwischen Oktober und Dezember. Hier wird der 1. Beitrag erst  im Januar des Folgejahres fällig. 

Der Vorstand kann im Einzelfall einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag festsetzen oder ein Mitglied von der Beitragszahlung befreien.

Beiträge

Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€. Fördermitglieder können den Beitrag frei zwische 30€ und 50€ wählen.